BESUCHERORDNUNG

Der Betreiber des Besucherzentrums „The Home of Becherovka“ ist Jan Becher – Karlovarská Becherovka, a.s., ein Unternehmen mit Sitz in T. G. Masaryka 282/57, 36 0 01 Karlovy Vary, Identifikationsnummer (IČO): 49790765, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts in Plzeň unter dem Aktenzeichen B 401 (im Folgenden als „JBKB“ bezeichnet).

Das Besucherzentrum „The Home of Becherovka“ (im Folgenden als „NCB“ bezeichnet) befindet sich in: T. G. Masaryka 282/57, 360 01 Karlovy Vary.

Besucher des NCB erklären sich durch das Betreten der Räumlichkeiten, in denen sich das NCB befindet, mit diesen Besucherregeln einverstanden und verpflichten sich, zusätzlich zu den allgemein verbindlichen Gesetzen und Vorschriften die folgenden Regeln einzuhalten:

1. Die NKB steht Besuchern ganzjährig zu den jeweils geltenden Öffnungszeiten offen, sofern die JBKB im Einzelfall nichts anderes bestimmt.

2. Führungen durch die NBS und ihre Ausstellungen sind nur mit einem zugewiesenen Führer im Rahmen der vom JBKB organisierten Führungen möglich. Eine separate Führung durch die NBS und ihre Ausstellungen mit freier Bewegung der Besucher ist nicht möglich. Bei Teilnahme an einer Führung durch die NBS und ihre Ausstellungen ist der Besucher verpflichtet, zum festgelegten Zeitpunkt der Führung zu erscheinen, andernfalls kann ihm der Zutritt zu den NBS-Ausstellungen und die Teilnahme an der Führung verwehrt werden.

3. Voraussetzung für den Zugang zur Národní banka und ihren Ausstellungen ist die vorherige Zahlung einer festgelegten Eintrittsgebühr. Besucher müssen ihre gültige Eintrittskarte bis zum Verlassen des Gebäudes aufbewahren, damit sie sie auf Verlangen des Führers oder einer anderen befugten Person vorzeigen können. Bei Gruppenbesuchen wird die gültige Eintrittskarte vom Gruppenleiter vorgelegt. Die Höhe der Eintrittsgebühr ist der Preisliste zu entnehmen, die an der Kasse der NZB und auf der Website unter www.becherovka.com aushängt. Die Eintrittskarte gilt nur für einen Besuch der NZB-Ausstellung. Die JBKB empfiehlt Besuchern, die ihre Eintrittskarte online erworben haben (E-Ticket), mindestens 15 Minuten vor Beginn der Führung am Empfang der NZB zu erscheinen, wo das gültige E-Ticket bei Bedarf oder auf Wunsch kostenlos gegen eine gültige Eintrittskarte in Papierform umgetauscht werden kann.

4. Personen unter 18 Jahren und andere Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit dürfen die Ausstellung der NZB nur mit Zustimmung und unter ständiger Aufsicht eines Erziehungsberechtigten (z. B. eines Elternteils) oder einer anderen voll geschäftsfähigen Begleitperson über 18 Jahren (z. B. eines Lehrers) besuchen. Personen unter 18 Jahren dürfen den Verkostungsraum betreten, dürfen aber keinen Alkohol konsumieren. Außerdem wird Alkohol weder an schwangere Frauen noch an Fahrer ausgeschenkt. Die Ausstellung der NZB ist für Kinder unter 6 Jahren nicht geeignet und wird daher von JBKB nicht empfohlen.

5. Gruppenbesuche der NZB sind für Gruppen von bis zu 55 Personen gestattet. Bei Gruppenbesuchen von JBKB wird empfohlen, sich im Voraus beim NZB-Personal über die Kapazität der NZB am voraussichtlichen Besuchstag zu informieren.

6. Die NZB ist bei Bedarf rollstuhlgerecht. An einer Führung kann maximal eine Person im Rollstuhl teilnehmen, damit im Notfall (z. B. bei einem Brand) eine rechtzeitige Evakuierung der Personen aus den Kellern und anderen Bereichen der NZB gewährleistet werden kann.

7. In der NZB werden Führungen nur mit einem zugewiesenen Führer in einer vorgegebenen Sprache angeboten. Besucher, die eine andere Sprache sprechen, können die Smartguide-App herunterladen, die in 7 Sprachen verfügbar ist, um den Audioguide auf ihrem Mobilgerät zu nutzen, nachdem sie ein Ticket gekauft haben; Mitarbeiter der NZB können weitere Informationen bereitstellen.

8. Im Falle einer Evakuierung von Personen aus der NZB ist der Besucher verpflichtet, den „Evakuierungsplan des Gebäudes“, der an wichtigen Stellen der NZB ausgehängt ist, sowie die Anweisungen der verantwortlichen Personen (insbesondere des Personals des elektronischen Sicherheitsalarmsystems) zu befolgen.

9. Jede Person, die das NZB-Gelände betritt, ist verpflichtet, den Anweisungen des autorisierten Personals Folge zu leisten und sich so zu verhalten, dass Schäden am Gelände und seiner Ausstattung oder sonstige Schäden oder Störungen für andere NZB-Besucher vermieden werden.

10. Die JBKB behält sich das Recht vor, Personen, deren Verhalten gegen diese Besucherordnung oder geltendes Recht verstößt oder deren Verhalten als offensichtlich ordnungswidrig eingestuft wird, den Zutritt zur NBS zu verweigern oder sie aufzufordern, das Gelände der NBS ohne Erstattung der Eintrittsgebühr zu verlassen.

11. Das Rauchen und die Verwendung von elektronischen Zigaretten sind im gesamten NKS-Bereich verboten, ebenso wie das Berühren der ausgestellten Gegenstände, mit Ausnahme der interaktiven Exponate, die direkt für diesen Zweck vorgesehen sind; es besteht auch ein Verbot des Verzehrs von eigenen Lebensmitteln und Alkohol, ein Verbot des Betretens mit Feuer und ein Verbot des Betretens mit Waffen, explosiven Stoffen, brennbaren, psychotropen oder toxischen Stoffen, scharfen Gegenständen und anderen gefährlichen Gegenständen, die Gesundheits- oder Sachschäden verursachen oder die Sicherheit von Personen gefährden könnten.

12. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Suchtmitteln stehen, sowie Personen in stark verschmutzter Kleidung ist der Zutritt zur NZB nicht gestattet.

13. Es ist auch verboten, das NZB-Gelände mit Hunden und anderen Tieren zu betreten, mit Ausnahme von Blinden- und Assistenzhunden. Es ist verboten, sperriges Gepäck in die NZB mitzubringen. Darüber hinaus ist es verboten, das NZB-Gelände mit Rollschuhen, Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Kinderlaufrädern usw. zu betreten.

14. Über die Einhaltung der Bedingungen für den Zutritt zu und den Aufenthalt auf dem Gelände der NZB entscheidet der zuständige Mitarbeiter der NZB endgültig.

15. Das Fotografieren und Filmen mit einem Mobiltelefon oder einer Kompaktkamera ohne Stativ ist in der gesamten NZB für private, nicht kommerzielle Zwecke gestattet. Bei der Aufnahme ist der Besucher verpflichtet, andere Besucher oder die Führung nicht zu stören, und er darf sich nur in den dafür vorgesehenen Bereichen bewegen und die Ausstellungsstücke nicht berühren oder betreten, es sei denn, sie sind direkt für diesen Zweck vorgesehen.

16. Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass in den Räumlichkeiten der NZB ein Videoüberwachungssystem installiert ist, um den Schutz des JBKB-Eigentums zu gewährleisten und die Gesundheit, das Eigentum und die Sicherheit der Besucher, des JBKB-Personals und anderer Dritter zu schützen.

17. Sollte ein Exponat nicht funktionieren, wird es entsprechend gekennzeichnet und Besucher dürfen es in keiner Weise manipulieren.

18. Besucher sind verpflichtet, sich anderen Besuchern gegenüber respektvoll zu verhalten, d. h. sie insbesondere nicht durch übermäßigen Lärm oder anderweitig exzentrisches Verhalten, Gespräche, die Nutzung von Mobiltelefonen, Abspielgeräten und anderen Geräten usw. zu stören. Gleichzeitig werden die Besucher gebeten, die Präsentation des Führers nicht zu stören.

19. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er oder eine andere Person durch sein Handeln nicht gefährdet wird. Darüber hinaus ist der Besucher verpflichtet, das NZB-Personal unverzüglich über Verstöße gegen diese Besucherordnung oder über Situationen zu informieren, die eine Gefahr für das Eigentum von JBKB, die Gesundheit, das Eigentum oder die Sicherheit von Besuchern, NZB-Mitarbeitern oder anderen Dritten darstellen.

20. Es ist verboten, in der NZB wild Müll zu hinterlassen, mit Ausnahme von allgemeinem Abfall in dafür vorgesehenen Bereichen.

21. In Übereinstimmung mit und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haftet JBKB nicht für Schäden, die durch einen Verstoß eines Besuchers gegen diese Besucherordnung verursacht werden. Verursacht ein Besucher durch einen Verstoß gegen diese Regeln einen Schaden, ist er verpflichtet, den Schaden gemäß den allgemein verbindlichen Gesetzen und Vorschriften zu ersetzen.


Diese Besucherordnung gilt ab dem 1. Mai 2024.

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